Sie befinden sich hier:
Verein
>
Hygienemaßnahmen / CORONA
Hygienemaßnahmen
Bild zum Eintrag (1050065-197)
Sportabteilung
Organisatorisches
o    Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend infor-miert sind.
o    Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
o    Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
o    Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwi-schen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
o    Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
o    Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o    Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und die-se auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
o    Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
o    Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
o    In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Au-ßerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
o    Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch fre-quentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist ge-regelt, wer die Reinigung übernimmt.
o    Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trai-ner/Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen.
o    Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Masken-pflicht (FFP2).
o    Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
o    Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
o    Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

Maßnahmen zur Testung
o    Vor Betreten der Sportanlage wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass (bei den entsprechenden Inzidenzwerten) nur Personen die Sportanlage mit negativem Testergebnis betreten
o    „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins.

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
o    Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o    Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindest-abstands von 1,5 Metern hingewiesen.
o    Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
o    Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelän-de.
o    Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
o    Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warte-schlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten wer-den kann.

Zusätzliche Maßnahmen im In-/Outdoorsport
o    Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
o    Unsere Indoor-Sportstätten werden alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet.
o    Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein aus-reichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.
o    Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie Umkleiden und Duschen
o    Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2). Dies gilt ebenso bei der Nutzung von Umkleiden. Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen.
o    Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
o    Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist si-chergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m zu jederzeit eingehalten werden kann. In Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen.
o    In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Au-ßerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
o    Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2). Die Maske darf nur während des Sports abgenommen werden.
o    Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann ledig-lich bei der Sportausübung unterschritten werden.
o    Sämtliche Wettkämpfe werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktperso-nenermittlung sicherstellen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten des gastierenden Vereins sowie zur Durchführung notwendiger Personen (z. B. Schiedsrichter). Die Verantwor-tung für die Datenerfassung liegt beim gastgebenden Verein.
o    Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vor-weisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder inner-halb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
o    Auch für die Athleten gilt die Nachweispflicht von negativen Tests. Dies wird durch eine Überprüfung von Ort sichergestellt.
o    Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutz-maßnahmen informiert ist.
o    Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
o    Die Heim- und Gastmannschaft betreten die Spielfläche getrennt voneinander. Ersatzspie-ler und Betreuer haben bis zur Einnahme ihres Platzes eine Maske zu tragen.
o    Die zur Durchführung des Wettkampfs notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien wer-den vor und nach dem Wettkampf ausreichend gereinigt und desinfiziert.
o    Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden.
o    Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.
o    Der Zugang zur Spielfläche ist für Zuschauer untersagt.
Zusätzliche Maßnahmen für Zuschauer
o    Sämtliche Zuschauer werden durch Aushänge, Mailings, etc. auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nicht-Einhaltung hat der Betreiber der Anlage bzw. der Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
o    Für Zuschauer gilt eine Maskenpflicht (FFP2). Die Maske ist auch auf dem Sitzplatz zu tra-gen.
o    Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
o    Es dürfen sich lediglich Zuschauer auf dem Vereinsgelände befinden, welche keine Krank-heitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
o    Sämtliche Zuschauer haben einen entsprechenden Testnachweis (PCR- bzw. Schnelltest) vorzulegen. Selbsttests werden nur akzeptiert, wenn sie vor Ort unter Aufsicht durch den Be-treiber bzw. Veranstalter durchgeführt werden.
o    Zuschauer erhalten Tickets mit entsprechender fester Sitzplatznummer. Außerdem wird eine Kontaktdatennachverfolgung sichergestellt.
o    Für Zuschauer stehen bei Betreten der Anlage und auch auf der Anlage verteilt ausreichend Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.
o    Durch entsprechende Absperrungen wird sichergestellt, dass es zu keinen Kontaktmöglich-keiten zwischen den Sportlern und den Zuschauern kommen kann.
o    Durch Einweiser, Absperrungen, etc. wird sichergestellt, dass es auch auf dem vorhandenen Parkplatz zu keinen Menschenansammlungen und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m kommt.
o   
Gastronomie
Grundsätzlich ist das Vereinspersonal deutlich auf folgendes hinweisen:
o    Einhalten der AHA+L - Formel:
-    Abstand halten (1,5m)
-    Hygiene beachten (Einhalten der Nies- und Hustenetikette, regelmäßiges und gründliches Händewaschen),
-    Alltagsmaske (Mund- und Nase müssen bedeckt sein) tragen,
-    Lüften (durchgängig oder spätestens alle 45 Min. für 5 Min.)
o    Personen mit verdächtigen Symptomen müssen das Vereinsheim umgehend verlassen bzw. dürfen dieses erst gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
-    Personen mit Kontakt zu Covid-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
-    Husten, Fieber (ab 38°C), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
-    die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
o    im Gastraum ist für ausreichende Durchlüftung zu sorgen. Die Lüftung im Gastraum muss beim Gastronomiebetrieb immer eingeschaltet sein. Nach Möglichkeit sind mind. 2 Fenster gekippt und die Eingangstür offen zu halten. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Gastraum spätestens nach 45 Minuten für 5 Minuten durchzulüften.
o    vor Dienstbeginn, nach Beendigung von Reinigungsarbeiten, nach dem Anfassen ver-schmutzter Gegenstände oder vor dem Wechsel der Tätigkeit sind die Hände gründlich zu waschen und ggf. desinfizieren.
o    es muss in ausreichender Menge Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden (Eingangsbereich, Toiletten).
o    Eingangsbereich, Toiletten, Personaltoiletten und das Handwaschbecken in der Küche müs-sen entsprechend ausgestattet sein.
o    „Unreine“ Tätigkeiten, wie Abrechnung/Bezahlung, Reinigung und Entsorgung sind klar von „reinen“ Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Zubereiten von Lebensmitteln oder das Arbeiten an einer Lebensmittelausgabe zu trennen.
o    Der Abstand von 1,5 Metern muss zwischen Gäste und Personal eingehalten werden.

Diese Hygienemaßnahmen müssen bei der Zubereitung von Speisen
eingehalten werden („to go“ + Wirtschaftsbetrieb im Vereinsheim):
o    Mundschutz tragen. Diesen regelmäßig wechseln und umsichtig entsorgen.
o    regelmäßiges gründliches Händewaschen
o    Hände nach Bearbeitung von rohem Geflügel, Fleisch, Ei, Fisch sowie rohen pflanzlichen Le-bensmitteln waschen und ggf. desinfizieren
o    Schutzhandschuhe sind rechtzeitig zu wechseln
o    bei roher Ware (wie z.B. Salat) sind Handschuhe zu tragen
o    die Verpackungsbehältnisse müssen hygienisch aufbewahrt werden
o    die Küchenhelfer/der Koch müssen frei von jeglichen Symptomen sein
o    zur Info:
Eine Infektion über Waren ist sehr unwahrscheinlich, da im Vorfeld eine Kontamination statt-gefunden hat und das Virus nach dem weiten Transportweg noch aktiv sein müsste. Ob das neuartige Coronavirus in flüssigem oder getrocknetem Material mehrere Tage infektionsfähig bleibt, ist unbekannt. Dem Robert Koch-Institut sind keine Infektionen durch importierte Ge-genstände oder Lebensmittel bekannt. Eine Übertragung des Erregers über Lebensmittel auf den Menschen ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich. Die Übertragung bereits bekannter Coronaviren auf den Menschen geschah in der Regel über die Luft als Tröpfcheninfektion. Dafür ist enger Kontakt mit einem das Virus tragenden Tier oder einem infizierten Menschen nötig.

Maßnahmen bei „to go“-Betrieb:
Für die öffentlichen Bereiche gilt:
o    am Eingang ist Desinfektionsmittel bereitzustellen und auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes hinzuweisen.
o    es ist ein Schild mit der maximalen Personenzahl, die sich im Inneren zum Abholen der Spei-sen befinden dürfen, aufzustellen um die Gäste daraufhin zuweisen.
o    Gästetoiletten sind mit ausreichend Seife in Spendern und Desinfektionsmitteln auszustatten.
o    Hüttendienste/Vorstandsmitglieder/Reinigungspersonal müssen ent-sprechend sensibilisiert werden, welche Bereiche wie zu reinigen sind (dazu gehören auch Türgriffe, Oberflächen, Türrahmen, …)

Folgendes ist bei der Vorbereitung einzuhalten:
o    um den Aufenthalt möglichst zu verkürzen, ist die Abholung nur nach vorheriger (telefoni-scher) Bestellung erlaubt. Es ist eine Bestellung bzw. Abholung in vorgegebenen Zeitfenster anzustreben.

Diese Hygienemaßnahmen müssen bei der Ausgabe der Speisen eingehalten werden:
o    im Wartebereich einen Abstand von 1,5 Meter zwischen den Wartenden gewährleisten.
o    es ist ein MNS zu tragen.
o    wenn eine kontaktlose Bezahlung nicht möglich ist, ist darauf zu achten, dass so wenig wie möglich Kontakt entsteht (z.B. über ein Tablett das Geld austauschen und anschließend des-infizieren).
o    Informationen zu erforderlichen Hygienemaßnahmen müssen ausgehängt werden.

Maßnahmen bei Wirtschafts-Betrieb im Vereinshaus:
o    wie im gesamten Innenbereich des Sportvereins gilt auch im Gastraum die Maskenpflicht, so-lange bis der Gast seinen Sitzplatz an einem der Tische eingenommen hat.
o    Die Gäste müssen am Eingang warten und werden vom Personal abgeholt und platziert.
o    am Tisch/Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Wird der Sitzplatz verlassen z.B. um auf die Toilette zu gehen, ist zwingend eine Maske zu tragen.
o    Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss zwischen Gästen (auch beim Platznehmen und Verlassen) gewahrt bleiben, deswegen kann nur jeder zweite Tisch besetzt werden oder die Tische sind dementsprechend zu platzieren.
o    Personen eines Haushalts haben die Abstandsregel nicht zu befolgen und dürfen an einem Tisch sitzen. Die aktuelle Rechtslage besagt, dass zwei Haushalte an einem Tisch bzw. Gruppen bis zu 10 Personen ohne Einhaltung des Mindestabstandes Platz nehmen dürfen.
o    jeder Gast des Gastraumes muss seine Kontaktdaten erfassen lassen (Luca-App) bzw. seine Kontaktdaten in die (am Tisch liegende) Kontaktdatenliste eintragen.
o    es gibt keine Selbstbedienung! Das/die Getränk/e werden vom Personal an den Tisch zu dem jeweiligen Gast gebracht.
o    der Ausschank erfolgt (nach Möglichkeit) ausschließlich in Flaschen. Falls Gläser/Krüge verwendet werden, müssen diese nach einmaliger Benutzung in der Spülmaschine gereinigt werden. Eine mehrmalige Nutzung von Gläsern/Krügen ist nicht möglich. Ausnahme ist, wenn ein Gast zur einer Falsche ein Glas verlangt, um sich sein Getränk selbstständig in das Glas einzufüllen. In diesem Fall kann der Gast „sein“ Glas auch mehrmals verwenden.
o    nach Nutzung der Tische sind diese vom „Vereinspersonal“ zu reinigen und zu desinfizieren.
o    Die Bewegungsrichtung beim Betreten und Verlassen von Tischen/Räumen sollte nach Möglichkeit vorgegeben sein.

Sollte ein Gast die vorab genannten Punkte nicht einhalten, ist dieser darauf hinzuweisen und muss bei Uneinsichtigkeit das Vereinsheim verlassen.


Roßdorf a.F., 10.06.2021                    _Lisa Büttel_
Ort, Datum                                      Unterschrift Verantwortlicher und 2. Vorsitzende